Heutzutage werden die meisten Notfallratten nur mehr mit Schutzverträgen vermittelt denn:
Der Schutzvertrag hilft Vermittlern sich abzusichern,
das die vermittelnden Tiere ein gutes Zuhause erhalten und dort artgerecht gehalten werden.
Damit soll die Ab-und Weitergabe an Vermehrer und Verkäufer und als Futtertiere vermieden werden.
Man verpflichtet sich, das Tier gut zu behandeln und es,
wenn es mal nötig ist, tierärztlich behandeln zu lassen.
Schließlich möchte niemand, der mit viel Liebe junge Ratten aufgezogen hat,
diese in schlechter Haltung oder in Schlangenmägen wissen.
Im Gegenteil möchte der Vermittler wissen können, daß er seine Tiere in gute Hände abgibt.
Genaueres kann man dem Vertrag selber entnehmen, den ihr unter "Schutzvertrag.PDF" findet.
)Um ihn öffnen zu können, muß der
Acrobar Reader installiert sein.(